AS 2001 2656

Bundesbeschluss
über ein Doppelbesteuerungsabkommen
mit Kuwait

vom 16. Dezember 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 12. Mai 19992,
beschliesst:

Art. 1

Das am 16. Februar 1999 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 7. Oktober 1999 Nationalrat, 16. Dezember 1999 Der Präsident: Rhinow Der Präsident: Seiler Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker 10390