AS 2001 2678

Bundesbeschluss
über ein Doppelbesteuerungsabkommen
mit Mazedonien

vom 11. Dezember 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 20002,
beschliesst:

Art. 1

Das am 14. April 2000 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 19. September 2000

Nationalrat, 11. Dezember 2000

Der Präsident: Carlo Schmid

Der Präsident: Peter Hess

Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Protokollführer: Ueli Anliker