AS 2002 2013

Bundesbeschluss
über ein Doppelbesteuerungsabkommen
mit Kanada

vom 19. Dezember 1997

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Juni 19972,
beschliesst:

Art. 1

Das am 5. Mai 1997 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 9. Oktober 1997

Nationalrat, 19. Dezember 1997

Der Präsident: Delalay

Der Präsident: Leuenberger

Der Sekretär: Lanz

Der Protokollführer: Anliker