AS 2003 1900

Bundesbeschluss
über das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat
und der Regierung der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit
bei der Bekämpfung der Kriminalität

vom 7. Juni 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. August 20002,
beschliesst:

Art. 1

Das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 28. November 2000

Nationalrat, 7. Juni 2001

Die Präsidentin: Françoise Saudan

Der Präsident: Peter Hess

Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Protokollführer: Ueli Anliker