AS 2003 3331

Bundesbeschluss

über das Protokoll vom 14. Juni 1994 zum Übereinkommen

von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen

vom 22. September 1997

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Januar 19972,
beschliesst:

Art. 1

Das am 14. Juni 1994 von der Schweiz in Oslo unterzeichnete Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen, wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 18. Juni 1997

Nationalrat, 22. September 1997

Der Präsident: Delalay

Die Präsidentin: Stamm Judith

Der Sekretär: Lanz

Der Protokollführer: Anliker