AS 2003 3331
Bundesbeschluss
über das Protokoll vom 14. Juni 1994 zum Übereinkommen
von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen
vom 22. September 1997
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Januar 19972,
beschliesst:
Art. 1
Das am 14. Juni 1994 von der Schweiz in Oslo unterzeichnete Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen, wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 18. Juni 1997 | Nationalrat, 22. September 1997 |
|---|---|
Der Präsident: Delalay | Die Präsidentin: Stamm Judith |
Der Sekretär: Lanz | Der Protokollführer: Anliker |