AS 2003 4791
Geschäftsreglement
für den Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe
Änderung vom 25. November 2003
Vom EDI genehmigt am 27. November 2003
Der Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe
verordnet:
I
Das Geschäftsreglement vom 26. März 20021 für den Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 3 Bst. b
Der WA ist neben der Präsidentin oder dem Präsidenten wie folgt zusammengesetzt:
b. zwei Vertreterinnen bzw. zwei Vertreter des Bundes, je eine bzw. einer aus den Bereichen universitäre Medizinalberufe sowie Kranken- und Unfallversicherung (Bundesamt für Gesundheit, BAG);
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2004 in Kraft.
25. November 2003 Weiterbildungsausschuss für medizinische Berufe Der Präsident: Dr. med. R. Salzberg