AS 2003 787

Bundesbeschluss
zum Übereinkommen der Vereinten Nationen
zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder
Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere
in Afrika

vom 27. September 1995

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom1. März 19952
beschliesst:

Art. 1

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 17. Juni 1994 über die Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika, wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 14. Juni 1995

Nationalrat, 27. September 1995

Der Präsident: Küchler

Der Präsident: Claude Frey

Der Sekretär: Lanz

Der Protokollführer: Duvillard