AS 2003 926

Bundesbeschluss
über drei Instrumente der Internationalen
Arbeitsorganisation

vom 9. März 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. September 19992,
beschliesst:

Art. 1

Die nachstehenden, an der 61., der 85. und der 87. Tagung der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Instrumente werden genehmigt:

  1. Übereinkommen (Nr. 144) über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen, 19763;

  2. Urkunde zur Abänderung der Verfassung der IAO zur Ermächtigung der Internationalen Arbeitskonferenz, gegenstandslos gewordene Übereinkommen aufzuheben, 19973;

  3. Übereinkommen (Nr. 182) über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999.

Der Bundesrat wird ermächtigt, diese Instrumente zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 16. Dezember 1999

Nationalrat, 9. März 2000

Der Präsident: Schmid Carlo

Der Präsident: Seiler

Der Sekretär: Lanz

Der Protokollführer: Anliker