AS 2003 985

Bundesbeschluss
über ein Doppelbesteuerungsabkommen
mit Litauen

vom 9. Dezember 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 20022,
beschliesst:

Art. 1

Das am 27. Mai 2002 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 19. September 2002

Nationalrat, 9. Dezember 2002

Der Präsident: Anton Cottier

Der Präsident: Yves Christen

Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Protokollführer: Christophe Thomann