AS 2004 3787

Abkommen in Form eines Briefwechsels

vom 17. März 2000

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits betreffend das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

SR 0.632.401.22; AS 2001 1291

Verlängerung der Geltungsdauer der festgelegten Massnahmen hinsichtlich der Erfrischungsgetränke Die im Abkommen in Form eines Briefwechsels vom 17. März 2000 zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits betreffend das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft festgelegten Massnahmen hinsichtlich der Erfrischungsgetränke wurden durch Beschluss des Gemischten Ausschusses vom 11. Dezember 2003 bis zum 31. Dezember 2004 verlängert.