AS 2004 5071

Verordnung
über das Fahrberechtigungsregister

Änderung vom 27. Oktober 2004

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 23. August 20001 über das Fahrberechtigungsregister wird wie folgt geändert:

Art. 11c Bekanntgabe von Daten an ausländische Behörden

An ausländische Behörden dürfen Daten bekannt gegeben werden, soweit ein Staatsvertrag dies vorsieht und der ausländische Staat Gegenrecht gewährt.

II

Diese Änderung tritt am1. Februar 2005 in Kraft.

27. Oktober 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Joseph Deiss

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz