AS 2005 1679
Bundesbeschluss
über das Protokoll vom 18. November 1991 zum Übereinkommen
von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Bekämpfung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindung (VOC) oder ihres grenzüberschreitenden Flusses
vom 6. Dezember 1993
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 19932,
beschliesst:
Art. 1
Das am 19. November 1991 von der Schweiz in Genf unterzeichnete Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Bekämpfung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) oder ihres grenzüberschreitenden Flusses, wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 23. September 1993 Ständerat, 6. Dezember 1993 Der Präsident: Schmidhalter Der Präsident: Jagmetti Der Sekretär: Anliker Der Protokollführer: Lanz