AS 2005 5675

Verordnung
über die Unterstützung von Sensibilisierungs- und
Präventionsprojekten für Menschenrechte sowie gegen
Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
(Menschenrechts- und Antirassismusprojekte-Verordnung)

Änderung vom 23. Februar 2005

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Menschenrechts- und Antirassismusprojekte-Verordnung vom 27. Juni 20011 wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf Artikel 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19972 und

Artikel 386 des Strafgesetzbuches3

sowie in Ausführung von Artikel 7 des Internationalen Übereinkommens vom

21. Dezember 19654 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung,

Art. 2 Gewährung von Unterstützungsbeiträgen

Die Unterstützungsbeiträge werden im Rahmen der jährlich bewilligten Zahlungskredite ausgerichtet.

Art. 4 Arten der Unterstützungsbeiträge

Im Rahmen der bewilligten Zahlungskredite können pro Jahr ausgerichtet werden:

  1. für Projekte im nichtschulischen Bereich rund zwei Drittel des jährlich zur Verfügung stehenden Teilbetrags;

  2. für Projekte im schulischen Bereich insgesamt rund ein Drittel des jährlich zur Verfügung stehenden Teilbetrags.

Art. 8 Abs. 1

Eine interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA), bestehend aus Vertretungen des Eidgenössischen Departements des Innern (Federführung), des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sowie des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, erarbeitet ein Jahresprogramm zur Auswahl der Gesuche um Unterstützung von Projekten.

Art. 10 Abs. 2

Aufgehoben

II

Diese Änderung tritt auf den1. Januar 2006 in Kraft.

23. Februar 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Samuel Schmid

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz