AS 2006 2047

Bundesbeschluss
betreffend das Protokoll von 1996 zum Übereinkommen von 1972
über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das
Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen

vom 7. Juni 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. November 19992,
beschliesst:

Art. 1

Das Protokoll vom 7. November 1996 zum Übereinkommen von 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 9. März 2000

Nationalrat, 7. Juni 2000

Der Präsident: Schmid Carlo

Der Präsident: Seiler

Der Sekretär: Lanz

Der Protokollführer: Anliker