AS 2006 245

Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Europäischen Übereinkommens
über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und
von Zugangskontrolldiensten

vom 14. Dezember 2004

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 7. April 20042,
beschliesst:

Art. 1

Das Europäische Übereinkommen vom 24. Januar 2001 über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Europäische Übereinkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 29. September 2004

Nationalrat, 14. Dezember 2004

Der Präsident: Fritz Schiesser

Der Präsident: Jean-Philippe Maitre

Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Protokollführer: Christophe Thomann