AS 2006 5249
Verordnung
über die finanziellen Leistungen an die Kantone
zur Wahrung der inneren Sicherheit
(BWIS-Abgeltungsverordnung)
Änderung vom 8. Dezember 2006
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom1. Dezember 19991 über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS-Abgeltungsverordnung) wird wie folgt geändert:
Art. 4a Interkantonale Polizeieinsätze zu Gunsten des Bundes
Bei interkantonalen Polizeieinsätzen zu Gunsten des Bundes werden die Kantone, die Polizeikräfte zur Verfügung stellen, mit einer Tagespauschale von 600 Franken pro eingesetzte Person entschädigt. Der angebrochene Tag wird voll vergütet. Spesen werden separat entschädigt.
Auf Pikett gesetzte Einsatzkräfte werden mit einer Tagespauschale von 200 Franken pro Person und angebrochenem Tag entschädigt.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2007 in Kraft.
8. Dezember 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |