AS 2007 2189

Verordnung
über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
(SDR)

Änderung vom 28. März 2007

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 29. November 20021 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks Der Ausdruck «Haft oder mit Busse» wird in den Artikeln 19–22 durch den Ausdruck «Busse» ersetzt.

Art. 17 Meldungen von Verstössen und Zusammenarbeit mit der EU

Das Meldewesen und die Zusammenarbeit mit der EU richten sich nach der Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 20072.

Art. 18 Meldungen zu statistischen Zwecken

Die Berichterstattung erfolgt nach der Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 20073.

Art. 23

Aufgehoben

Art. 25 Abs. 2

Die Gefahrgutkontrolle auf der Strasse und in den Betrieben richtet sich nach der Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 20074.

Art. 27

Aufgehoben