AS 2007 2789
Verordnung
über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder
und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung
an den Development Fund for Iraq
Änderung vom 16. Mai 2007
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 18. Mai 20041 über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 2
Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 30. Juni 2010 verlängert.
II
Diese Änderung tritt am1. Juli 2007 in Kraft.
16. Mai 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq