AS 2007 2935

Verordnung des EDI
über gentechnisch veränderte Lebensmittel
(VGVL)

Änderung vom 21. Juni 2007

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:

I

Die Verordnung des EDI vom 23. November 20051 über gentechnisch veränderte Lebensmittel wird wie folgt geändert:

Art. 7 Abs. 7bis

Auf den Hinweis kann bei Lebensmitteln, Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen verzichtet werden, wenn:

  1. sie aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen wurden;

  2. sie von den Organismen abgetrennt, gereinigt und chemisch definierbar sind; und

  3. die Herstellung im geschlossenen System nach Artikel 3 Buchstabe d der Einschliessungsverordnung vom 25. August 19992 erfolgte.

II

Diese Änderung tritt am1. Juli 2007 in Kraft.

21. Juni 2007 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin