AS 2007 2935
Verordnung des EDI
über gentechnisch veränderte Lebensmittel
(VGVL)
Änderung vom 21. Juni 2007
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 23. November 20051 über gentechnisch veränderte Lebensmittel wird wie folgt geändert:
Art. 7 Abs. 7bis
Auf den Hinweis kann bei Lebensmitteln, Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen verzichtet werden, wenn:
sie aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen wurden;
sie von den Organismen abgetrennt, gereinigt und chemisch definierbar sind; und
die Herstellung im geschlossenen System nach Artikel 3 Buchstabe d der Einschliessungsverordnung vom 25. August 19992 erfolgte.
II
Diese Änderung tritt am1. Juli 2007 in Kraft.
21. Juni 2007 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin