AS 2007 4337

Verordnung des EDI
über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und
Prüfungsmodells für Veterinärmedizin

Änderung vom 30. August 2007

Das Eidgenössische Departement des Innern
verordnet:

I

Die Verordnung des EDI vom 21. Oktober 20041 über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells für Veterinärmedizin wird wie folgt geändert:

Art. 7 Bst. c und d

In den einzelnen Studienjahren ist folgende Anzahl Leistungskontrollen zu absolvieren:

  1. viertes Studienjahr: sieben Kontrollen;

  2. fünftes Studienjahr: drei Kontrollen.

Art. 8 Kreditpunktesystem

Die Leistungen der Studierenden werden mit einem Kreditpunktesystem bewertet, das dem Europäischen Kreditpunktesystem (ECTS) entspricht. Der Wert der Kreditpunkte und die Leistungsbeurteilung sind gesamtschweizerisch abgestimmt.

Art. 14 Abs. 1 Bst. d und e

Für die Leistungskontrollen werden folgende Gebühren erhoben:

  1. viertes Studienjahr 550.–

  2. fünftes Studienjahr 220.–

II

Diese Änderung tritt am1. September 2007 in Kraft.

30. August 2007 Eidgenössisches Departement des Innern: Pascal Couchepin für Veterinärmedizin