AS 2007 4519
Verordnung des UVEK
über die Nichtunterstellung unter das öffentliche
Beschaffungswesen
Änderung vom 25. September 2007
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
verordnet:
I
Der Anhang zur Verordnung des UVEK vom 18. Juli 20021 über die Nichtunterstellung unter das öffentliche Beschaffungswesen erhält eine neue Fassung gemäss Beilage.
II
Die Änderung tritt am1. Oktober 2007 in Kraft.
25. September 2007 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Moritz Leuenberger
Anhang
(Art. 4) Von der Unterstellung befreite Bereiche und Teilbereiche 1. Telekommunikation auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft:
Teilbereich der Festnetzkommunikation
Teilbereich der Mobilkommunikation
Teilbereich des Internet-Zugangs
Teilbereich der Datenkommunikation 2. Schienenverkehr auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft:
Teilbereich des Güterverkehrs auf Normalspur