AS 2007 5755

Verordnung
über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer
(EntsV)

Änderung vom 24. Oktober 2007

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 21. Mai 20031 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 2 Bst. f

Bei Tätigkeiten in den folgenden Bereichen hat die Meldung unabhängig von der Dauer der Arbeiten zu erfolgen:

f. Erotikgewerbe.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2008 in Kraft.

24. Oktober 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz und Arbeitnehmer