AS 2007 6471
Verordnung
über die Preisbeobachtung im Landwirtschaftsbereich
Änderung vom 14. November 2007
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 7. Dezember 19981 über die Preisbeobachtung im Landwirtschaftsbereich wird wie folgt geändert:
Ersatz von Ausdrücken
Im Titel und in den Artikeln1 und 2 Sachüberschrift und Absatz 1 wird der Begriff «Preisbeobachtung» durch «Marktbeobachtung» ersetzt.
In den Artikeln1, 3 und 4 wird der Begriff «Preisbeobachtungsstelle» durch «Marktbeobachtungsstelle» ersetzt.
Art. 2 Abs. 2
Die Marktbeobachtungsstelle bestimmt die einzelnen Waren, deren Marktdaten beobachtet werden.
Art. 2a Mitwirkung der Marktteilnehmer
Die Marktteilnehmer sind verpflichtet, der Marktbeobachtungsstelle nach deren zeitlichen und gegenständlichen Vorgaben die Marktdaten zu liefern.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2008 in Kraft.
14. November 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |