AS 2007 6797
Verordnung des VBS
über das Schiesswesen ausser Dienst
(Schiessverordnung–VBS)
Änderung vom 4. Dezember 2007
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
verordnet:
I
Die Schiessverordnung-VBS vom 11. Dezember 20031 wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Art. 6
3. Kapitel: Dispensationen
Art. 13 Abs. 2
Art. 17 Abs. 5
Zu den Bundesübungen darf nur zugelassen werden, wer Gewähr für eine sichere Handhabung der Waffe bietet. Die Vereinsvorstände sind verantwortlich für die Zulassung.
Art. 20 Abs. 6
Die übrigen Schützinnen und Schützen schiessen die Bundesübungen mit Ordonnanzwaffen oder den folgenden zugelassenen Waffen; diese müssen den Stempel der eidgenössischen Beschussprobe, den Beschussstempel der autorisierten Beschussstellen SAN Swiss Arms oder RUAG Landsystems oder den Stempel eines Beschussamtes des Herkunftslandes tragen: Stgw 57 PE und Stgw 90 PE, SG 550-1 CH, den privaten Pistolen SIG P 239, SIG Pro SPC 2009, SIG Pro SP 2009, SIG Sauer SP 2022, SIG Sauer SPC 2022, Sphinx AT 2000, Sphinx 3000, Glock 17, Glock 19, Glock 26.
Art. 32
Art. 36 Abs. 1
Waffen dürfen nur in Schützenhäusern aufbewahrt werden, sofern die entsprechenden Räumlichkeiten oder Behältnisse den Sicherheitsanforderungen für die Munitionseinlagerung genügen.
Art. 57 Abs. 2 und 3
Anhang 4 Ziff. 2
Munitionslieferung durch das Logistik-Center Thun, Aussenstelle Zentrallager Uttigen (LTHU/AS ZL Uttigen) Organisation Gruppe Bestellung/ Termin Lieferung Rückschub Rechnung
A, B, Gruppe gemäss Lieferschein Rückschub- vom LTHU/ SSV C* Verteidi- Vorschriften des LTHU/ liste/Trans- AS ZL Uttigen (oder in gung des SSV AS ZL portpapier an direkt an Vertretung Uttigen LTHU/AS ZL Besteller (exkl. durch das Uttigen. Die Gruppe A) OK des betr. Restmunition Anlasses) ist vollständig zurückzuschieben Bei Munitionsbezügen über 30 000 Franken ist dem LTHU/AS LZ Uttigen eine bis zur Bezahlung der Rechnung gültige Bankgarantie für den vollen Betrag zu stellen, oder eine Anzahlung von 70 % des der bestellten Munition zu leisten. * A = Bundesübungen, B = Vereinswettkämpfe, C = Schützenfeste Organisation Gruppe Bestellung/ Termin Lieferung Rückschub Rechnung
A, B SK-Mitglied bis 25. 9. Lieferschein Abrechnung via Anerkannte des des Jahresrechnung Schiess- Vorjahres LTHU Bundesbeiträge vereine AS/ZL und Munition Uttigen C KSV-SSV Weisungen vom LTHU/AS des SSV ZL Uttigen direkt an OK (Bestell- und Lieferadresse) Nachbestel- A, B Gruppe bis 10. 9. des Abrechnung via lungen Verteidigung laufenden Jahresrechnung Jahres des Vereins Organisation Gruppe Bestellung/ Termin Lieferung Rückschub Rechnung
A, B, C Gruppe 3 Monate Lieferschein Die Rest- vom LTHU Schiess- Verteidigung vor dem des LTHU munition ist AS/ZL Uttigen anlässe Anlass AS/ZL vollständig direkt an ausserhalb Uttigen zurückzu- Besteller (exkl. der Schiess- schieben Gruppe A) vereine Anhang 4 Ziff. 42 Abs. 1, 3 und 4
Munitionsrückschub nach dem 20. September des laufenden Jahres wird erst in der Jahresrechnung des folgenden Jahres gutgeschrieben.
Das Packmaterial inklusive Ladestreifen für Gewehrpatronen 90 kann laufend oder gleichzeitig beim Bezug der neuen Munition zurückgeschoben werden.
Aufgehoben
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2008 in Kraft.
4. Dezember 2007 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Samuel Schmid