AS 2007 7081

Verordnung
des Bundesamtes für Kommunikation
über Fernmeldeanlagen

Änderung vom 30. November 2007

Das Bundesamt für Kommunikation
verordnet:

I

Die Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation vom 14. Juni 20021 über Fernmeldeanlagen wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 1–3

Notifiziert eine Person eine Funkanlage nach Artikel 9 FAV, so gilt die Notifikation für alle Anlagen, die mit der notifizierten Anlage identisch sind, unabhängig von der notifizierenden Person.

Die Notifikation verleiht der notifizierenden Person kein ausschliessliches Recht.

Sie enthält insbesondere folgende Informationen:

  1. Name und Adresse der notifizierenden Person;

  2. Name der für die Konformität verantwortlichen Person;

  3. zur Identifikation der Anlage notwendige Angaben;

  4. gegebenenfalls Identifikationsnummer der für die Konformitätsbewertung zuständigen Stelle (Art. 21 Abs. 2 FAV);

  5. Verwendungszweck der Anlage;

  6. die zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen angewandten Vorschriften, technischen Normen oder anderen Spezifikationen (Art. 10 Abs. 4 Bst. c FAV);

  7. die von der Anlage genutzten Frequenzen oder Frequenzbänder;

  8. abgestrahlte oder leitergebundene Strahlungsleistung;

  9. Abstand der Kanäle;

  10. Modulationsart;

  11. Übertragungsprotokoll;

  12. Tastverhältnis (duty cycle);

  13. Antennentyp.

Art. 3 Abs. 5

Sie müssen mindestens in der Amtssprache des Orts abgefasst sein, in dem die Fernmeldeanlagen angeboten oder in Verkehr gebracht werden. In zweisprachigen Orten müssen sie in beiden Amtssprachen abgefasst sein.

II

Anhang 2 wird gemäss Beilage geändert.

III

Diese Änderung tritt am1. Januar 2008 in Kraft.

30. November 2007 Bundesamt für Kommunikation: Martin Dumermuth

Anhang 2

(Art. 1 Abs. 2) Vorgeschriebene Schnittstellen gemäss Artikel 3 Absatz 1 FAV Nummern RIR 0203, 0302, 0806, 0808, 1004 und 1011 Nr. Titel der technischen Anforderungen Ausgabe … RIR0203 Zusatzanlagen für Rundfunksender (ENG/OB und SAP/SAB) 4 … … RIR0806 Terrestrische stationäre Satellitenfunkanlagen 3 RIR0808 Terrestrische bewegliche Satellitenfunkanlagen 4 … RIR1004 Bewegungsmelder (SRD) 5 … RIR1011 Hochfrequenz-Identifikationsanlagen (SRD) 5 …