AS 2008 373

Verordnung
über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung
(VAMK)

Änderung vom 16. Januar 2008

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 10. November 20041 über den Ausstieg aus der Milchkontingentierung wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 3

Eine Kontingentszuteilung nach Artikel 3b MKV wird der Basismenge unter dem Vorbehalt angerechnet, dass die betreffende Produzentin oder der betreffende Produzent im Milchjahr 2008/09 selber Milch produziert und vermarktet. Erreicht die vermarktete Milch dieser Produzentin oder dieses Produzenten die Höhe der angerechneten Menge nicht, so wird die Basismenge entsprechend gekürzt.

II

Diese Änderung tritt am1. Mai 2008 in Kraft.

16. Januar 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova