AS 2008 3969
Europäisches Übereinkommen vom 15. November 1975 über die Hauptstrassen des internationalen Verkehrs
(AGR)
Europäisches Übereinkommen vom 15. November 1975
über die Hauptstrassen des internationalen Verkehrs (AGR)
SR 0.725.11; AS 1988 1834
Änderungen der Anlagen1 I und II; Änderung des Artikels 9 Paragraph 5, geprüft von der Arbeitsgruppe Strassenverkehr des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen, Wirtschaftskommission für Europa
I
Angenommen an der vom 27. bis 29. Oktober 2004 in Genf abgehaltenen 98. Tagung. In Kraft getreten am 6. Januar 2006.
II
Änderungen zu Anlage II Angenommen an der vom 27. bis 29. Oktober 2004 in Genf abgehaltenen 98. Tagung. In Kraft getreten am 7. Januar 2006.
III
Angenommen an der vom 17. bis 19. Oktober 2005 in Genf abgehaltenen 99. Tagung. In Kraft getreten am 23. November 2006.
Die Anlagen sowie die Änderungen der Anlagen werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts nicht veröffentlicht. Die französischen und englischen Texte der Anlagen sowie der Änderungen der Anlagen findet man auf der Internet-Seite des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen, Wirtschaftskommission für Europa: www.unece.org/trans/main/sc1/sc1rep.html (Änderungen), oder sie können beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern bezogen werden. Es existiert keine deutsche und italienische Übersetzung.
IV
Änderung des Artikels 9 Paragraph 5 Jede angenommene Änderung wird vom Generalsekretär allen Vertragsparteien mitgeteilt und tritt drei Monate nach dem Zeitpunkt dieser Mitteilung für alle Vertragsparteien in Kraft; dies gilt nicht für die Vertragsparteien, die gemäss Artikel 9 Absatz 4 innerhalb von sechs Monaten erklärt haben, dass sie die Änderung ganz oder teilweise ablehnen.
V
VI
Änderungen zu Anlage II