AS 2008 5181
Verordnung 1
zum Arbeitsgesetz
(ArGV 1)
Änderung vom 29. Oktober 2008
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung1 zum Arbeitsgesetz vom 10. Mai 20001 wird wie folgt geändert:
Art. 34 Abs. 4 Einleitungssatz (betrifft nur den französischen Text) und Bst. b
Bei drei- und mehrschichtigen Arbeitszeitsystemen, bei denen der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin alle Schichten durchläuft, gilt Folgendes:
b. der Schichtwechsel hat von der Früh- zur Spät- und von dieser zur Nachtschicht (Vorwärtsrotation) zu erfolgen; eine Rückwärtsrotation ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen schriftlich darum ersucht;
II
Diese Änderung tritt am1. Dezember 2008 in Kraft.
29. Oktober 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Pascal Couchepin |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |