AS 2008 5181

Verordnung 1
zum Arbeitsgesetz
(ArGV 1)

Änderung vom 29. Oktober 2008

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung1 zum Arbeitsgesetz vom 10. Mai 20001 wird wie folgt geändert:

Art. 34 Abs. 4 Einleitungssatz (betrifft nur den französischen Text) und Bst. b

Bei drei- und mehrschichtigen Arbeitszeitsystemen, bei denen der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin alle Schichten durchläuft, gilt Folgendes:

b. der Schichtwechsel hat von der Früh- zur Spät- und von dieser zur Nachtschicht (Vorwärtsrotation) zu erfolgen; eine Rückwärtsrotation ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen schriftlich darum ersucht;

II

Diese Änderung tritt am1. Dezember 2008 in Kraft.

29. Oktober 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova