AS 2008 5739

Verordnung
über die Gebühren und Aufsichtsabgaben
im Energiebereich
(GebV-En)

Änderung vom 12. November 2008

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 22. November 20061 über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich wird wie folgt geändert:

Art. 13a Gebühren im Bereich Stromversorgung und Energieproduktion

Das Bundesamt und die Elektrizitätskommission (ElCom) erheben Gebühren namentlich für Verfügungen und Entscheide im Zusammenhang mit:

  1. der Stromversorgung;

  2. den Anschlussbedingungen für Energieerzeugungsanlagen;

  3. den Zuschlägen auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze.

Anhang 1 Ziff. 2 Aufgehoben

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2009 in Kraft.

12. November 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova