AS 2008 5801

Verordnung
über das Eidgenössische Starkstrominspektorat

Änderung vom 12. November 2008

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 7. Dezember 19921 über das Eidgenössische Starkstrominspektorat wird wie folgt geändert:

Art 8 Abs. 2bis

Das Inspektorat reduziert die Gebühr nach Absatz 1, wenn sich zeigt, dass die Gebühreneinnahmen den Aufwand für die Bearbeitung der Plangenehmigungsgesuche übersteigen.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2009 in Kraft.

12. November 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova