AS 2008 5801
Verordnung
über das Eidgenössische Starkstrominspektorat
Änderung vom 12. November 2008
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 7. Dezember 19921 über das Eidgenössische Starkstrominspektorat wird wie folgt geändert:
Art 8 Abs. 2bis
Das Inspektorat reduziert die Gebühr nach Absatz 1, wenn sich zeigt, dass die Gebühreneinnahmen den Aufwand für die Bearbeitung der Plangenehmigungsgesuche übersteigen.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2009 in Kraft.
12. November 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Pascal Couchepin |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |