AS 2009 4759
Verordnung
über die Krankenversicherung
(KVV)
Änderung vom 11. September 2009
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Änderung vom 1. Juli 20091 der Verordnung vom 27. Juni 19952 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:
Abs. 6 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 1. Juli 2009
Generika, die bis zum Inkrafttreten der Änderung vom 1. Juli 2009 in die Spezialitätenliste aufgenommen wurden, werden bis zum 1. Januar 2010 überprüft und per 1. März 2010 preislich angepasst. Im Zuge dieser ausserordentlichen Preisüberprüfung gelten Generika als wirtschaftlich, wenn ihre Fabrikabgabepreise mindestens 10 Prozent tiefer sind als die am 1. Oktober 2009 gültigen durchschnittlichen Fabrikabgabepreise der dazugehörenden Originalpräparate im Ausland. Berechnet wird der durchschnittliche Fabrikabgabepreis anhand der geltenden Preise des Originalpräparats in Deutschland, Dänemark, Grossbritannien, den Niederlanden, Frankreich und Österreich.
II
Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.
11. September 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
|---|
Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |