AS 2009 4803

Verordnung
über die Gebühren des Bundesamtes für Metrologie
(GebV-METAS)

Änderung vom 11. September 2009

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 5. Juli 20061 über die Gebühren des Bundesamtes für Metrologie wird wie folgt geändert:

Art. 4 Abs. 2

Der Stundenansatz beträgt: Franken

  1. für Mitarbeitende des Administrativbereichs 126.–

  2. für Mitarbeitende der Metrologiebereiche 215.–

Art. 4a Anpassung an die Teuerung

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement kann die Stundenansätze jeweils auf den nächstfolgenden Jahresanfang an die Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise anpassen, sofern die Erhöhung seit Inkrafttreten dieser Verordnung oder seit der letzten Anpassung 5 Prozent oder mehr beträgt.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2011 in Kraft.

11. September 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova