AS 2009 5465

Bundesbeschluss
über die Genehmigung des UNO-Übereinkommens
gegen Korruption

vom 20. März 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. September 20072,
beschliesst:

Art. 1

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 20033 gegen Korruption wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen zu erklären.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

Nationalrat, 20. März 2009 Ständerat, 20. März 2009 Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Präsident: Alain Berset Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 9. Juli 2009 abgelaufen.4 10. November 2009 Bundeskanzlei