AS 2009 5855

Radio- und Fernsehverordnung
(RTVV)

Änderung vom 4. November 2009

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 20071 wird wie folgt geändert:

Art. 78 Abs. 2

Es gilt ein Stundenansatz von 210 Franken.

Art. 79 Abs. 1

Für die Erteilung, Änderung oder Aufhebung einer Konzession für die Veranstaltung eines Radio- oder Fernsehprogramms gilt ein reduzierter Stundensatz von

Franken.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2010 in Kraft.

4. November 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova