AS 2009 5885
Rahmenabkommen vom 20. Dezember 2007 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des schweizerisch-polnischen Zusammenarbeitsprogramms zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union
Rahmenabkommen vom 20. Dezember 2007
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des schweizerisch-polnischen Zusammenarbeitsprogramms zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union
Änderung des Rahmenabkommens In Kraft getreten mit Wirkung ab 20. Mai 2009
Übersetzung1
Schweizerische Botschaft Warschau, den 10. Juni 2009
Aussenministerium der Republik Polen
Die Schweizerische Botschaft entbietet dem Aussenministerium der Republik Polen ihre besten Empfehlungen und beehrt sich, dem Ministerium mit Bezug auf dessen Note Nr. DPT-II-2262-8-2007/KP/308 vom 16. Dezember 2008 über das Rahmenabkommen vom 20. Dezember 2007 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des schweizerischpolnischen Zusammenarbeitsprogramms mitzuteilen, dass sich der Bundesrat am 20. Mai 2009 damit einverstanden erklärt hat, dass der in Artikel 6 Absatz 6 verwendete Wortlaut «bei der Nationalbank der Republik Polen» als «bei der Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK)» zu lesen ist.
Die oben erwähnte Note der Republik Polen und diese Antwortnote bilden ein Übereinkommen zwischen der Schweiz und Polen zur Änderung des Rahmenabkommens vom 20. Dezember 2007. Die Schweiz schlägt vor, dieses Übereinkommen rückwirkend auf den 20. Mai 2009, das Datum der Genehmigung dieser Änderung durch den Bundesrat, in Kraft zu setzen. Die Botschaft wäre dem Ministerium deshalb dankbar, wenn es ihm die Annahme dieses Vorschlags und damit das Datum des Inkrafttretens der Änderung bestätigen könnte.
Die Botschaft benützt auch diesen Anlass, um das Ministerium der Republik Polen ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
1 Übersetzung des englischen Originaltextes.
wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten EU. Rahmenabkommen mit Polen
Übersetzung2 Aussenministerium Warschau, den 21. Juli 2009 der Republik Polen
Schweizerische Botschaft
Das Aussenministerium der Republik Polen entbietet der Schweizerischen Botschaft in Warschau seine besten Empfehlungen und beehrt sich, ihr zu bestätigen, dass sie am 12. Juni 2009 ihre Note Nr. 36/09 vom 10. Juni 2009 erhalten hat, in der das Ministerium über die Zustimmung zu den Änderungen informiert wird, die am Wortlaut des Rahmenabkommens vom 20. Dezember 2007 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Polen betreffend die Durchführung des schweizerisch-polnischen Zusammenarbeitsprogramms zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union angebracht werden müssen. Das Aussenministerium der Republik Polen benützt diesen Anlass um mitzuteilen, dass es damit einverstanden ist, dass diese Änderungen auf den 20. Mai 2009 in Kraft treten.
Das Aussenministerium der Republik Polen möchte die Schweizerischen Botschaft in Warschau noch einmal seiner ausgezeichneten Hochachtung versichern.
2 Übersetzung des polnischen Originaltextes.