AS 2009 6811

Verordnung der ESTV
über Zertifizierungsdienste im Bereich der ElDI-V

vom 14. Dezember 2009

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV),
gestützt auf Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung des EFD vom 11. Dezember 20091 über elektronische Daten und Informationen (ElDI-V),
verordnet:

Art. 1

Die technischen und administrativen Vorschriften für Zertifizierungsdienste im Bereich der ElDI-V im Zusammenhang mit der Ausstellung von Zertifikaten basierend auf fortgeschrittenen Signaturen sind im Anhang enthalten.

Art. 2

Die Verordnung der ESTV vom 12. Oktober 20072 über Zertifizierungsdienste im Bereich der ElDI-V wird aufgehoben.

Art. 3

Diese Verordnung tritt am1. Januar 2010 in Kraft.

14. Dezember 2009 Eidgenössische Steuerverwaltung: Urs Ursprung SR 641.201.511.1

Anhang

Technische und administrative Vorschriften für Zertifizierungsdienste im Bereich der ElDI-V im Zusammenhang mit der Ausstellung von Zertifikaten basierend auf fortgeschrittenen Signaturen3

Der Text der technischen und administrativen Vorschriften wird in der AS nicht publiziert. Er kann beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), 3003 Bern, www.bbl.admin.ch, bezogen werden oder unter www.estv.admin.ch heruntergeladen werden.