AS 2010 2805

Verordnung
über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder
und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung
an den Development Fund for Iraq

Verlängerung vom 11. Juni 2010

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 18. Mai 20041 über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq wird wie folgt geändert:

Art. 6 Abs. 3

Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 30. Juni 2013 verlängert.

II

Diese Änderung tritt am1. Juli 2010 in Kraft.

11. Juni 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq