AS 2010 2805
Verordnung
über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder
und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung
an den Development Fund for Iraq
Verlängerung vom 11. Juni 2010
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 18. Mai 20041 über die Einziehung eingefrorener irakischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 3
Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 30. Juni 2013 verlängert.
II
Diese Änderung tritt am1. Juli 2010 in Kraft.
11. Juni 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova und deren Überweisung an den Development Fund for Iraq