AS 2010 3623

Verordnung
über den Ersatz von Auslagen im ETH-Bereich

Änderung vom 10. Dezember 2009

Der ETH-Rat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 11. April 20021 über den Ersatz von Auslagen im ETH- Bereich wird wie folgt geändert:

Titel Verordnung des ETH-Rates über den Ersatz von Auslagen im ETH-Bereich

Art. 2 Abs. 1

Die Vergütung für eine auswärtige Mahlzeit beträgt im Inland wie im Ausland 27.50 Franken. Bei Einnahme der Mahlzeiten in einem Personalrestaurant wird die halbe Vergütung gewährt.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2010 in Kraft.

10. Dezember 2009 Im Namen des ETH-Rates Der Präsident: Fritz Schiesser