AS 2011 1163

Verordnung
über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge
(VKZ)

Änderung vom 4. März 2011

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt
verordnet:

I

Die Verordnung vom 6. September 19841 über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge wird wie folgt geändert:

Titel Verordnung des BAZL über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge Ersatz eines Ausdrucks In der ganzen Verordnung wird die Kurzbezeichnung «Bundesamt» durch die Kurzbezeichnung «BAZL» ersetzt.

Ingress gestützt auf Artikel 59 Absatz 2 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19482 (LFG) und auf Artikel 12 der Luftfahrtverordnung vom 14. November 19733,

Art. 1 Kennzeichen

Bei der Anmeldung eines Luftfahrzeuges für die Eintragung in das schweizerische Luftfahrzeugregister teilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) dem Luftfahrzeug ein Hoheits- und Eintragungszeichen zu.

Art. 11a Sachüberschrift

Aufgehoben