AS 2011 1385
Verordnung
über den militärischen Flugdienst
(Militärflugdienstverordnung, MFV)
Änderung vom 6. April 2011
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Militärflugdienstverordnung vom 19. November 20031 wird wie folgt geändert:
Art. 15 Abs. 2
Sie können nach ihrer Einstellung im oder ihrem Ausscheiden aus dem militärischen Flugdienst bis zur Vollendung des 50. Altersjahres für höchstens 200 Tage, jährlich jedoch höchstens 25 Tage, in Fortbildungsdiensten der Truppe verwendet werden.
II
Diese Änderung tritt am1. Mai 2011 in Kraft.
6. April 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |