AS 2011 1385

Verordnung
über den militärischen Flugdienst
(Militärflugdienstverordnung, MFV)

Änderung vom 6. April 2011

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Militärflugdienstverordnung vom 19. November 20031 wird wie folgt geändert:

Art. 15 Abs. 2

Sie können nach ihrer Einstellung im oder ihrem Ausscheiden aus dem militärischen Flugdienst bis zur Vollendung des 50. Altersjahres für höchstens 200 Tage, jährlich jedoch höchstens 25 Tage, in Fortbildungsdiensten der Truppe verwendet werden.

II

Diese Änderung tritt am1. Mai 2011 in Kraft.

6. April 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova