AS 2011 2743

Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den
EFTA-Staaten und Kolumbien sowie des Landwirtschaftsabkommens
zwischen der Schweiz und Kolumbien

vom 24. September 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 6. März 20092,
beschliesst:

Art. 1

Es werden genehmigt:

  1. das Freihandelsabkommen vom 25. November 20083 zwischen der Republik Kolumbien und den EFTA-Staaten;

  2. das Landwirtschaftsabkommen vom 25. November 20084 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kolumbien.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 25. Mai 2009 Ständerat, 24. September 2009 Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Präsident: Alain Berset Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab