AS 2011 3933

Bundesbeschluss
über die Genehmigung eines
Doppelbesteuerungsabkommens mit Kolumbien

vom 12. März 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Mai 20082,
beschliesst:

Art. 1

Das am 26. Oktober 20073 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 23. September 2008

Nationalrat, 12. März 2009

Der Präsident: Christoffel Brändli

Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi

Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz