AS 2011 4035

Verordnung
über die Durchführung von statistischen
Erhebungen des Bundes
(Statistikerhebungsverordnung)

Änderung vom 24. August 2011

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Der Anhang der Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 19931 wird gemäss Beilage geändert.

II

Diese Änderung tritt am1. Oktober 2011 in Kraft.

24. August 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Anhang

(Art. 1 Abs. 1, Art. 2 und 3 Abs. 3) Liste der statistischen Erhebungen Statistiken Nr. 8, 22, 23, 24, 25, 26, 34, 35, 37, 39, 40, 57, 58, 59, 60, 62, 73, 75, 76, 99, 101, 121, 122, 161, 171, 173 und 179 8. Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, Gerichte, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen 22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR) Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquivalente (VZÄ), Geschlecht und Nationalität; Anzahl Lernende; Anzahl Grenzgänger/innen; Art der wirtschaftlichen Tätigkeit; Auslandverflechtung, Aussenhandel; Rechtsform, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Umsatz, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, andere Merkmale zur Beschreibung der Struktur, des Status, der Art der Unternehmensgründung sowie weiterer demografischer Ereignisse im Zusammenhang mit den Unternehmen oder Arbeitsstätten Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors aller Wirtschaftszweige Periodizität: Neu entstandene Unternehmen vierteljährlich, Unternehmen mit mehr als zehn Betrieben und über 100 Beschäftigten vierteljährlich, für andere Mehrbetriebsunternehmen und für die Aktualisierung der Art der wirtschaftlichen Aktivität jährlich, weitere Erhebungen bei Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesstellen, kantonale Amtsstellen, Gemeinden, Verbände Besondere Bestimmungen: In Abweichung von Artikel 8 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmensregister (SR 431.903) werden die notwendigen Angaben zur Nachführung des Betriebs- und Unternehmensregisters verwendet.

In Abweichung von Artikel 9 der genannten Verordnung dürfen die den Unternehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikationsnummer (BUR-Nr.), die vom BFS zugeordneten Wirtschaftszweige (NOGA- Code) und der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unternehmens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschaftsarten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss

Artikel 10 Absatz 2 der genannten

Verordnung veröffentlicht werden.

23. Statistik der Wirtschaftsstruktur und Wirtschaftslage Erhebungsgegenstand: Strukturmerkmale von Unternehmen und Arbeitsstätten (Beschäftigte, Art der wirtschaftlichen Aktivität, Standort, Auslandverflechtung, Rechtsform), Anzahl Exportunternehmen, Anzahl Importunternehmen, demografische Merkmale der Unternehmen (Unternehmensgründungen, Bestand aktiver Unternehmen, Aufgabe der Erwerbstätigkeit, Indikatoren für das Wirtschaftswachstum) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Zusammenfassung der Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister, AHV- Ausgleichskassen, Eidgenössische Zollverwaltung, Aktualisierungserhebungen des BUR Befragte: – Periodizität: jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: AHV-Ausgleichskassen, Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Bundesamt für Sozialversicherungen, Eidgenössische Zollverwaltung Besondere Bestimmungen: In Abweichung von Artikel 9 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmensregister (SR 431.903) dürfen die den Unternehmen und Betrieben im BUR zugeteilte statistische Identifikationsnummer (BUR-Nr.), die vom BFS zugeordneten Wirtschaftszweige (NOGA-Code) und der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unternehmens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschaftsarten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 der genannten Verordnung veröffentlicht werden.

24. Betreibungs- und Konkursstatistik Erhebungsgegenstand: Anzahl Konkurseröffnungen, -erledigungen; Konkursverluste in Franken; Anzahl Zahlungsbefehle, Pfändungsvollzug und Verwertungen; es muss jeweils angegeben werden, ob es sich um Konkurse von Unternehmen oder Konkurse von Einzelpersonen handelt. Befragte: Kantonale Betreibungs- und Konkursämter Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Betreibungs- und Konkursämter, Kantonsgerichte, Aufsichtsbehörden Besondere Bestimmungen: Auflösungen von Gesellschaften gemäss Artikel 731b OR (SR 220) sind bei der Anzahl Konkurse nicht eingeschlossen.

25. Statistik der Produzenten- und Importpreise Erhebungsgegenstand: Produzentenpreise von Waren und Dienstleistungen für den Binnenmarkt und für den Export; Importpreise Befragte: Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen Mitwirkende bei der Durchführung: Organisationen der Wirtschaft 26. Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter Verbraucherpreisindex Erhebungsgegenstand: Konsumentenpreise und bezeichnende Merkmale von Waren und Dienstleistungen, die für die privaten Haushalte von Bedeutung sind Befragte: Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Verwaltungsstellen, Branchenorganisationen Mitwirkende bei der Durchführung: Private Auftragnehmer Besondere Bestimmungen: Liegen Verkaufsdaten in elektronischer Form vor, so sind die Befragten verpflichtet, diese in der benötigten Form und im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen.

34. Haushaltsbudgeterhebung Erhebungsgegenstand: Einkommen und Ausgaben von Privathaushalten, Mengenverbrauch von ausgewählten Gütern, Strukturdaten von Haushalten und Personen, Konsum- und Sparverhalten, Sonderthemen Privathaushalten, schriftliche und telefonische Befragung Befragte: Privathaushalte Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute 35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC) Erhebungsgegenstand: Einkommen und Vermögen von Privathaushalten und ihren Mitgliedern, Indikatoren zu den Lebensbedingungen, zur Armut und zur sozialen Ausgrenzung, andere soziodemografische und sozioökonomische Merkmale zur Bewertung der Situation der Haushalte und ihrer Mitglieder, Sonderthemen Privathaushalten, telefonische Befragung, persönliche Befragung, schriftliche Ergänzungsbefragung, Datenerhebung aus Steuer- und Sozialversicherungsregistern Befragte: Personen in Privathaushalten (Befragung), kantonale und kommunale Steuerbehörden (Registererhebung) und ZAS (Registererhebung) Auskunftspflicht: Freiwillig für Personen in Privathaushalten (Befragung) Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute, kantonale und kommunale Steuerbehörden und ZAS Besondere Bestimmungen: Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnungen und Antworten aus früheren Befragungen wiederverwendet werden.

37. Landwirtschaftliche Betriebszählung Erhebungsgegenstand: Betriebsfläche, Tierbestand, Beschäftigte und weitere Daten gemäss Erhebung zu den Betriebsstrukturdaten. Zusatzerhebung über die Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse, innerbetriebliche Diversifikation, Mechanisierung, Ausrüstung. Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, koordiniert mit der Erhebung zur Umsetzung agrarpolitischer Massnahmen, gestützt auf die Landwirtschaftliche Datenverordnung vom 7. Dez. 1998; SR 919.117.71). Befragte: Landwirtschaftsbetriebe gemäss Normen des BFS Zeitpunkt der Durchführung: Grunderhebung im Frühjahr, Zusatzerhebung im Herbst Periodizität: Bei den Betrieben mit Direktzahlungen jährlich, für die anderen Betriebe alle zwei bis drei Jahre; ergänzende Erhebungen in den Jahren 2013 und 2016 Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone (obligatorisch) Besondere Bestimmungen: Die Kantone liefern die administrativen Daten zur Statistik bis spätestens 30. September jedes Kalenderjahres.

39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv) Erhebungsgegenstand: Waldflächen, Holznutzung, Pflanzungen der Betriebe; ab einer Waldfläche von 50 ha zusätzlich Informationen zu Beschäftigten, Einnahmen, Ausgaben und Investitionen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung. Bei den Betrieben mit Betriebsabrechnung werden die notwendigen Informationen elektronisch den Buchhaltungsgrundlagen entnommen. Befragte: Öffentliche Forstbetriebe, private Forstbetriebe ab einer Waldfläche von 50 ha und Forstdienste Zeitpunkt der Durchführung: Dezember–April Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt, Kantonsforstämter, Kreis- und Revierförs- 40. Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung Erhebungsgegenstand: Rundholzeinschnitt nach Nadel- und Laubholz, Restholzverwertung Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung im Jahr 2008, Stichproben in den Jahren 2009–2012 Befragte: Sägereibetriebe der Schweiz Zeitpunkt der Durchführung: Januar–Februar Periodizität: Alle fünf Jahre eine Vollerhebung, dazwischen jährlich Stichprobenerhebungen Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Umwelt 57. Neurentenstatistik Erhebungsgegenstand: Meldungen über Renten- und Kapitalbezüge der 2. und 3. Säule sowie Meldungen über Rentenbezüge der1. Säule Befragte: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und ZAS Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: ESTV, ZAS 58. Statistik der sozial-medizinischen Institutionen Erhebungsgegenstand: Betriebe nach Rechtsformen, verfügbare Plätze; Anzahl und Struktur der Angestellten und der Klient/innen als Gesamtheit; Angaben zu den einzelnen Angestellten und Klient/innen Für die Betriebe, die Leistungen nach dem Bundesgesetz vom 18.

März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in Rechnung stellen: Kostenträgerrechnung, Erträge (KVG und nicht KVG), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung Für die Betriebe, die keine KVG- Leistungen in Rechnung stellen: Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung Befragte: Alters- und Pflegeheime, Institutionen zur stationären Betreuung von Behinderten und Suchtkranken, Betriebe zur Behandlung von Personen mit psychosozialen Problemen Betrieben. Für die Betriebe, die KVG- Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung; KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

59. Krankenhausstatistik Erhebungsgegenstand: Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungsmöglichkeiten, Betten, Pflegetage und Austritte; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestellten, zu Struktur und Honoraren des externen Personals für medizinische Leistungen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung, Kostenträgerrechnung und Erlösträgerrechnung Befragte: Krankenhäuser, Geburtshäuser Betrieben. Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

60. Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX) Erhebungsgegenstand: Rechtsform, Angebot und Tätigkeitsgebiet; Anzahl und Struktur der Beschäftigten und der Klient/innen; Betriebsbuchhaltung Befragte: Organisationen, Betriebe und selbstständigerwerbende Pflegefachfrauen und -männer, die Hilfe und Pflege zuhause anbieten (SPITEX) Gebiet. Sie melden dem BFS Mutationen von Organisationen und Betrieben sowie der Leistungserbringer. Für die Leistungserbringer, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, müssen nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben werden. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach

Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser Erhebungsgegenstand: Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte, Diagnose- und Operationscodes stationär behandelter Personen Befragte: Krankenhäuser, Geburtshäuser Betrieben. Die Diagnosen und verwandte Gesundheitsprobleme sind mit dem Code der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), 10. Revision, die diagnostischen und operativen Eingriffe nach dem Code der CHOP, der adaptierten schweizerischen Ausgabe der amerikanischen Operationsklassifikation, ICD-9-CM-Vol. 3, zu schlüsseln. Für die Betriebe, die KVG- Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

73. Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen Erhebungsgegenstand: Studium, Erwerbssuche nach Studienabschluss, weiterer Erwerbsverlauf unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss, Weiterbildung und berufsbiografischer Werdegang Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Panel, Verknüpfung mit Informationen aus dem schweizerischen Register der Studierenden SHIS, Individualdaten inkl. AHV- Versichertennummer Befragte: Absolventinnen und Absolventen der schweizerischen Hochschulen Zeitpunkt der Durchführung: Erstbefragung: im Jahr nach dem Studienabschluss Zweitbefragung: fünf Jahre nach dem Studienabschluss Periodizität: Alle zwei Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Befragungsinstitute 75. Stipendien und Darlehen Erhebungsgegenstand: Stipendien und Darlehen (Betrag und Art des Beitrages), Bezügerinnen und Bezüger der Stipendien und Darlehen (soziodemografische Merkmale sowie Merkmale der Ausbildung, die zum Bezug von Stipendien oder Darlehen berechtigt) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Individualdaten inkl. AHV-Versichertennummer Befragte: Kantonale Stipendiendienststellen Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, Interkantonale Stipendienkonferenz (IKSK ), Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) Gebiet.

76. Schweizerische Hochschulpersonaldatei Erhebungsgegenstand: Hochschulpersonal (demografische Merkmale, Status, Ausbildung) und seine Leistungen (Lehre, Forschung etc.) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Individualdaten inkl. AHV-Versichertennummer Befragte: Schweizerische Hochschulen Mitwirkende bei der Durchführung: Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungsdirektorenkonferenz, BBT, Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der pädagogischen Hochschulen 99. Statistik der Personen und der Haushalte (STATPOP) Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 6 des Registerharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 2006 (RHG; SR 431.02) und des Erhebungsprogramms nach

Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008

(SR 431.112.1) sowie ausgewählte Angaben aus Personenregistern über Bestand und Bewegungen (Geburten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungsbewegungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Wechsel des Aufenthaltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und ausländischen Wohnbevölkerung, der nichtständigen ausländischen Wohnbevölkerung und der Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz, Gebäudekoordinaten Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung, Registererhebung Aufstockungsmöglichkeit: – Befragte: Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden; Kollektivhaushalte Zeitpunkt der Durchführung: Quartalsweise Mitwirkende bei der Durchführung: Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden 101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung Erhebungsgegenstand: Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Bildungslaufbahnen, höchste abgeschlossene Ausbildung, Bildungsaktivitäten, Determinanten der Bildung, Wirkung von Aus- und Weiterbildung ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Individualdaten inkl. AHV-Versichertennummer Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich Befragte: Personen ab 15 Jahren; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen Zeitpunkt der Durchführung: Januar bis Dezember Periodizität: Ab 2011 alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute 121. Sentinella Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Konsultationen bei praktizierenden Ärzt/innen über verschiedene, insbesondere infektiöse Krankheiten (z.B. Grippe, Keuchhusten) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Stichprobenerhebung (anonym) Befragte: Arztpraxen Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Wöchentlich Mitwirkende bei der Durchführung: Fakultäre Instanz für Allgemeinmedizin der Universität Bern Besondere Bestimmungen: Jährliches, teilweise wechselndes Erfassungsprogramm 122.

Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU) Erhebungsorgan: Bundesamt für Gesundheit Erhebungsgegenstand: Erfassung seltener pädiatrischer Krankheitsbilder und seltener Komplikationen häufiger Erkrankungen bei hospitalisierten Kindern (kongenitale Röteln, akute schlaffe Lähmung usw.) Befragte: Pädiatrische Ausbildungskliniken Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie Besondere Bestimmungen: Artikel 1, 3 und 27 des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) sowie die Artikel 10 und 16 der Melde-Verordnung vom 13. Januar 1999 (SR 818.141.1) 161. Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden Erhebungsorgan: Bundesamt für Wohnungswesen Erhebungsgegenstand: Anrufungen von Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume Befragte: Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume Periodizität: Halbjährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Justizdirektionen/ kantonale Obergerichte 171. Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung Erhebungsorgan: Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich Erhebungsgegenstand: Nominale Umsätze und Indikatoren zur Entwicklung des Geschäfts im Detailhandel nach Wirtschaftsaktivität und Produktgruppe Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Unternehmen und Betriebe des Detailhandels Mitwirkende bei der Durchführung: BFS 173. Statistiken zur Kulturfinanzierung Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Statistische Erhebungen zur Kulturfinanzierung durch die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) und durch Privathaushalte Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Zusammenstellung der Auswertungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und Auswertung der Daten aus der Haushaltsbudgeterhebung des BFS Befragte: öffentliche Hand, Privathaushalte Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössische Finanzverwaltung 179.

Betriebliche Weiterbildung Erhebungsgegenstand: Betrieblich unterstützte unternehmensinterne und -externe Weiterbildung, Weiterbildungskosten und - finanzierung, Stellenwert der Weiterbildung im Unternehmen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe Befragte: Unternehmen, private Betriebe, öffentliche Verwaltungen, Betriebe des öffentlichen Rechts und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften Zeitpunkt der Durchführung: Erstmals im Herbst 2011 Periodizität: Alle fünf Jahre Mitwirkende bei der Durchführung: –