AS 2011 4489
Verordnung des BVET
über den Tierschutz beim Schlachten
(VTSchS)
vom 12. August 2010 (AS 2010 4245; SR 455.110.2)
Anhang 3 Ziff. 2.6
statt: Erfolgt die Entblutung nicht innerhalb von 10 Sek. nach Beginn der elektrischen Durchströmung, so muss die elektrische Durchströmung einen funktionellen Herzstillstand nach Ziffer 2.7 bewirken.
muss es heissen: Erfolgt die Entblutung nicht innerhalb von 10 Sek. nach Ende der elektrischen Durchströmung, so muss die elektrische Durchströmung einen funktionellen Herzstillstand nach Ziffer 2.7 bewirken.
4. Oktober 2011 Bundeskanzlei