AS 2011 641

Reglement des Bundesgerichts
über den elektronischen Rechtsverkehr
mit Parteien und Vorinstanzen
(ReRBGer)

Änderung vom 17. Januar 2011

Das Schweizerische Bundesgericht
beschliesst:

I

Das Reglement des Bundesgerichts vom 5. Dezember 20061 über den elektronischen Rechtsverkehr mit Parteien und Vorinstanzen wird wie folgt geändert:

Art. 2 Bst. b

In diesem Reglement bedeuten:

b. anerkannte Zustellplattform: Plattform für die sichere Zustellung, die vom zuständigen Departement für die elektronische Kommunikation mit der Bundesverwaltung und den Vorinstanzen des Bundesgerichts anerkannt wird und die namentlich die folgenden Dienstleistungen erbringen kann: – Zustellen der Quittungen über den Zeitpunkt einer elektronischen Übermittlung, – Schutz der elektronisch übermittelten Dokumente vor unberechtigtem Zugriff;

II

Diese Änderung tritt am 22. Februar 2011 in Kraft.

17. Januar 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Lorenz Meyer Der Generalsekretär: Paul Tschümperlin mit Parteien und Vorinstanzen