AS 2012 1195

Verordnung
über die Anrechnung der im Ausland erzielten
Emissionsverminderungen
(CO;-Anrechnungsverordnung)

Änderung vom 2. März 2012

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die CO2-Anrechnungsverordnung vom 22. Juni 2005! wird wie folgt geändert:

Art. 5 Abs. 1

! Bei der Emissionsberechnung nach dem Gesetz dürfen im Ausland erzielte Emissionsverminderungen gesamthaft im Durchschnitt der Jahre 2008-2012 bis im Umfang von höchstens 3,0 Mio. tCOzeq pro Jahr auf das Reduktionsziel angerechnet werden.

II

Diese Anderung tritt am1. April 2012 in Kraft.

2. Marz 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova