AS 2012 1201
Verordnung
über die Forschung an embryonalen Stammzellen
(Stammzellenforschungsverordnung, VStFG)
Änderung vom 2. März 2012
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Stammzellenforschungsverordnung vom 2. Februar 20051 wird wie folgt geändert:
Art. 31 Bst. a–d
Das Bundesamt erhebt insbesondere folgende Gebühren: Franken
Bewilligung für die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen: Erteilung, Erneuerung, Sistierung, Entzug 500–10 000
Bewilligung für ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren: Erteilung, Erneuerung, Sistierung, Entzug 500–10 000
Bewilligung für die Aufbewahrung überzähliger Embryonen: Erteilung, Erneuerung, Sistierung, Entzug 250– 5 000
Bewilligung für die Ein- oder Ausfuhr embryonaler Stammzellen: Erteilung, Erneuerung, Sistierung, Entzug 500–10 000
II
Diese Änderung tritt am1. April 2012 in Kraft.
2. März 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |