AS 2012 1201

Verordnung
über die Forschung an embryonalen Stammzellen
(Stammzellenforschungsverordnung, VStFG)

Änderung vom 2. März 2012

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Stammzellenforschungsverordnung vom 2. Februar 20051 wird wie folgt geändert:

Art. 31 Bst. a–d

Das Bundesamt erhebt insbesondere folgende Gebühren: Franken

  1. Bewilligung für die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen: Erteilung, Erneuerung, Sistierung, Entzug 500–10 000

  2. Bewilligung für ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren: Erteilung, Erneuerung, Sistierung, Entzug 500–10 000

  3. Bewilligung für die Aufbewahrung überzähliger Embryonen: Erteilung, Erneuerung, Sistierung, Entzug 250– 5 000

  4. Bewilligung für die Ein- oder Ausfuhr embryonaler Stammzellen: Erteilung, Erneuerung, Sistierung, Entzug 500–10 000

II

Diese Änderung tritt am1. April 2012 in Kraft.

2. März 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova