AS 2012 2621

Übersetzung1

Freihandelsabkommen vom 27. November 2000

zwischen den EFTA-Staaten und den Vereinigten mexikanischen Staaten Beschluss Nr. 3/2010 des Gemischten Ausschusses EFTA-Mexiko: Technische Anpassungen von Appendix 2(a) zum Anhang I des Abkommens: Liste der Be- oder Verarbeitung, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen2

Angenommen am 7. Mai 2010 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Mai 2012

1 Übersetzung des englischen Originaltextes.