AS 2012 3137
Mitteilung über die Weitergeltung einer Verordnung
Die in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung vom 17. August 20051 über die Flugplanvermittlung und die Koordination von Zeitnischen (Slots) auf Flughäfen aufgeführte beschränkte Geltungsdauer ist durch das Inkrafttreten von Artikel 39a Absatz 1 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 19482 am1. April 2011 weggefallen. Der bereits aus der SR entfernte Text wird dort wieder aufgenommen. Die genannte Bestimmung wird bei nächster Gelegenheit formell aufgehoben.
5. Juni 2012 Bundeskanzlei