AS 2012 5799

Reglement
über die Schlichtungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts

Änderung vom 23. Oktober 2012

Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht
beschliesst:

I

Das Reglement vom 6. August 20071 über die Schlichtungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts wird wie folgt ergänzt:

Art. 2a Konstituierung und Vorsitz

Die Schlichtungsstelle konstituiert sich selber und wählt aus ihren Mitgliedern:

  1. die Vorsitzende oder den Vorsitzenden;

  2. die Stellvertreterin oder den Stellvertreter.

Die Wahl erfolgt für zwei Jahre; die zweimalige Wiederwahl ist möglich.

II

Diese Änderung tritt am1. Januar 2013 in Kraft.

23. Oktober 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts Der Präsident: Markus Metz Der Generalsekretär: Jürg Felix